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Cafe Schwarzach

Cafe Premium Qualität - Julius Meinl

Vermietung

Apartment & Zimmer

Cafe - Öffnungszeiten

Montag – Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch, Samstag Ruhetag
Zimmerreservierung die ganze Woche möglich, auch an den Ruhetagen!

Herzlich Willkommen

Cafe – Schwarzach

Im Zentrum befindet sich das Cafe Schwarzach direkt neben den Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach.
Im Sommer lädt ein schattiger Gastgarten zum Verweilen ein.
Guter Ausgangspunkt für Ausflugsmöglichkeiten.
Der Bahnhof ist von uns aus in 5 Gehminuten erreichbar.
Hauseigener Parkplatz

COVID-19 Infos & Schutzmaßnahmen in Österreich 01.07.2021

Die wichtigsten Fragen und Antworten

DIE 3G REGELN

In Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie gilt: Zum Eintritt benötigt ihr einen gültigen 3-G-Nachweis, also den Nachweis über einen negativen Test, eine gültige Impfung oder eine bereits durchgemachte Infektion. Außerdem müsst ihr euch registrieren (die Registrierungspflicht zwecks Corona-Kontaktnachverfolgung entfällt ab 23. Juli). Es gibt keine Maskenpflicht, keine maximale Größe von Gästegruppen und keine Sperrstunde.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbringen zu eurem Schutz ebenfalls einen 3-G-Nachweis oder tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Nutzt ihr während eures Aufenthalts im Hotel Dienstleistungen wie z. B. die Gastronomie, braucht ihr jeweils einen gültigen 3-G-Nachweis. Wenn ihr nicht geimpft oder genesen seid, steht euch eine umfangreiche Testinfrastruktur für kostenlose Tests zur Verfügung.

Auch die Nachtgastronomie ist ab 1. Juli wieder geöffnet. Bis 22. Juli gilt eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent.

 

AKTUELLE INFOS 6 MASSNAHMEN

Welche Tests gelten als Eintrittstest und wie lange sind sie gültig

  • PCR-Test einer befugten Stelle (z. B. Labor): Gültigkeitsdauer 72 h
  • Antigentest einer befugten Stelle (z. B.: Apotheke, Teststraße): Gültigkeitsdauer 48 h
  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Erfassung: Gültigkeitsdauer 24 h (nicht in Wien)
  • Antigentest unter Aufsicht im jeweiligen Betrieb: gilt nur für den konkreten Anlass (nicht in Wien)

Müssen sich auch Geimpfte und Genesene testen

Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag für maximal 90 Tage ab der Impfung. Die Zweitimpfung gilt für 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag für 270 Tage ab der Impfung. Dasselbe gilt für Genesene, die einmal geimpft sind.
Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für 180 Tage ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Muss ich Maske tragen, auch wenn ich getestet, geimpft und/oder genesen bin?

Ja. Immer da, wo Maskenpflicht herrscht (öffentliche Verkehrsmittel, Handel, Museum, Seilbahn …) müssen auch Geimpfte/Genesene eine Maske tragen. Ab 1. Juli genügt ein einfacher MNS (Stoffmaske), eine FFP2-Maske ist nicht mehr erforderlich.

Benötigen auch Kinder einen Eintrittstest?

Kinder ab 12 Jahren benötigen einen 3-G-Nachweis (überall da, wo ein 3-G-Nachweis erforderlich ist.) In Wien gilt das schon ab einem Alter von 6 Jahren.

Benötigen auch Kinder eine Maske?

Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske (reguläre Stoffmaske ist ausreichend, FFP2 nicht erforderlich).

Warum muss das Personal keine Maske tragen?

Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen 3-G-Nachweis erbringen, also getestet, geimpft oder genesen sind, müssen sie keine Maske tragen.

Kann ich kostenfrei stornieren?

Viele Betriebe bieten während Corona besonders kulante Stornobedingungen an. Bitte informiert euch bei eurer jeweiligen Unterkunft. Einen umfassenden Überblick über den Themenkomplex Storno und die gesetzlichen Regelungen geben wir in unserem Artikel Buchen ohne Reue – Corona und Stornobedingungen.

Darf ich mit Personen aus einem anderen Haushalt ein Zimmer teilen?

Ja, das ist möglich.

Mit wievielen Personen darf ich mir ein Zimmer/Apartment/Ferienhaus etc. teilen?

Die Covid-Schutzmaßnahmen sehen hier keine Beschränkungen vor.

Erkennt Österreich den Grünen Pass an?

Ja, Österreich akzeptiert das digitale Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“), sowohl in digitaler Form (QR-Code auf dem Smartphone) als auch ausgedruckt. Das Zertifikat kann als 3-G-Nachweis bei der Einreise und innerhalb Österreichs überall da verwendet werden, wo ein 3-G-Nachweis erforderlich ist (Hotel, Restaurant etc.).

Ist der Grüne Pass zwingend erforderlich?

Nein. Überall da, wo ein 3-G-Nachweis verlangt wird (Nachweis über Testung, Impfung oder Genesung) kann dieser auch über herkömmliche anerkannte Dokumente (Impfpass oder Testzertifikat in deutscher oder englischer Sprache etc.) erbracht werden.

 

EIN & AUSREISEBESTIMMUNGEN

Registrierungspflicht für Einreise nach Österreich

  • Pre-Travel-Clearance-Formular ist nur mehr bei Einreisen aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten oder bei Einreise ohne Nachweise (3-G-Regel) verpflichtend
  • Bei Ein- und Ausreise 3-G Regel | genesen | getestet | geimpft

Die aktuellen Einreisebestimmungen nach Österreich finden Sie hier.

Cafe – Schwarzach

Zimmer & Apartment-Vermietung
in unmittelbarer Nähe des Kardinal Schwarzenberg Klinikum Schwarzach im Pongau.

Entdecken

Zimmer & Apartment

Cafe-Schwarzach verfügt über 1 Apartment und 1 Singelzimmer für 2 bis 4 Personen und liegt im Zentrum von Schwarzach im Pongau.
Hauseigener gebührenfreier Parkplatz

Zimmer

Badezimmer

Gäste

Apartment 2 Pers.

Dieses Apartment verfügt über ein Wohnzimmer, Schlafzimmer, WC, Kabel TV, WLAN.

  • Doppelbett
  • Badezimmer
  • Tägliches Frühstück im Haus (*auf Bestellung und Aufpreis)
2 Personen Preis pro Nacht

€ 110.–

Single Zimmer

Das Single Zimmer verfügt über ein Schlafzimmer, WC, Kabel TV, Gratis WLAN.

  • Einzellbett
  • Badezimmer
  • Tägliches Frühstück im Haus (*auf Bestellung)
Preis pro Person / Nacht

€ 55.-

Apartment 2 – 4 Pers.

Apartment mit Wohnzimmer und Schlafzimmer, WC, Kabel TV, Gratis WLAN.

  • Doppelbett
  • Badezimmer
  • Tägliches Frühstück im Haus (*auf Bestellung)
  • Bei 3-4 Personen Preis auf Anfrage
Preis pro Person / Nacht

€ 55.-

Ausstattung

Unsere Apartment und Zimmer sind im netten, ländlichen Stil eingerichtet und bestehen aus einem Wohnraum, und Schlafraum.  Weiters gibt es Kabel-TV, Telefon, Gratis WLAN, Radio. Badezimmer mit WC, Dusche, Haartrockner. (keine Küche)

Frühstück

Sie haben die Möglichkeit direkt im Haus täglich zu frühstücken (auf Bestellung*)

An- & Abreise

Bei Anreise sind die Zimmer od. Apartment ab ca. 14.00 Uhr bezugsfertig.
Abreise: Wir bitten Sie, das Zimmer und Apartment ab 10.00 Uhr freizugeben. Bei späterer Anreise bzw. bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte von Ihnen gebuchte Zeitraum verrechnet. Wir ersuchen um Verständnis!

(Nicht)Raucher

Da der Großteil unserer Gäste Nichtraucher sind, ersuchen wir höflichst im Freien zu rauchen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reservierung und Anzahlung:
Reservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung in Verbindung mit einer Anzahlung anerkannt. Bei Fixreservierungen bitten wir um eine Anzahlung/Überweisung auf unser Konto. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung einbehalten.

Stornobedingungen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Stornierungen nur schriftlich entgegennehmen können. Bei Stornierungen tritt das österreichische Hotelreglement in Kraft. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006

Stornogebühren – Auszug aus den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006“:
bis 3 Monate vor dem Ankunftstag: keine Stornogebühren
bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom gesamten Arrangementpreis
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis
in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis

Unsere Bankverbindung:
Raiffeisenbank Schwarzach im Pongau
IBAN Code: AT00 000 0000 0000
SWIFT Code00000000

Ihr Gastgeberin

Mein Name ist Maria Prohaska ich bin eure Gastgeberin.

Adresse

Cafe-Schwarzach
Salzleckerstrasse 24
5620 Schwarzach im Pongau
Telefon: +43 676 4847759
Mail: info@cafe-schwarzach.at

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